Thumb

Pflegeteam Fork- qualifizierte Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Die regelmäßige Pflegeberatung durch unser geschultes Team deckt alle Phasen und Grade der Pflege ab. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten auf diesem Weg alle relevanten Informationen über die Möglichkeiten einer professionellen Pflege. Wir beraten Sie zu Ihrem Pflegegrad und welche Pflegedienstleistungen noch interessant für Sie geworden sein könnten. Auch der Bedarf nach Hilfsmittel wird durch unsere Beratung aufgedeckt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Hilfsmittel und für die Leistungen durch unseren Pflegedienst. Wir prüfen in unserem Beratungseinsatz, ob Ihr Pflegegrad eventuell neu eingestuft werden muss und ob sich der Zustand Ihrer Pflegebedürftigkeit sich verbessert oder verschlechtert hat oder ob die Leistungen durch unseren Pflegedienst und der Bedarf an Hilfsmitteln gleichbleiben.

Grundsätzliches zur Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Pflegebedürftige und pflegende Angehörige steht grundsätzlich eine qualifizierte Pflegeberatung zu. Den Rechtsanspruch auf Pflegeberatung legt seit 2009 das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz im § 7a des SGB XI fest. Dabei geht es zunächst darum, einen Überblick darüber zu bekommen, welche Bereiche der professionellen Pflege durch unseren Pflegedienst überhaupt abdeckt und welche Ansprüche Ihnen rund um das Thema Pflege noch zustehen.

Seit dem 1. Januar 2009 besteht für Pflegekassen die Verpflichtung, eine unabhängige Beratung zur Pflege zu ermöglichen. Die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI kann zum Beispiel von einem/einer befähigten Pflegeberater*In von Pflegeteam Fork durchgeführt werden. Unsere fachgerecht geschulten Mitarbeiter verfügen über das notwendige Pflege- sowie Rechtswissen, beurteilen jeden Fall individuell und beraten Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige fähig und mit einer großen Portion Empathie. Hinter dem Beratungseinsatz unseres Pflegefachpersonals stecken sowohl theoretische Fachkenntnisse, als auch praktische Erfahrungen in der Pflege sowie in vergleichbaren Einrichtungen. Die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI erfolgt für Personen, die bereits Pflegegeld beziehen und mindestens über Pflegegrad 2 verfügen.

Pflegeteam Fork - Beratung & Hilfe für Pflegebedürftige

Bei der qualifizierten Pflegeberatung liegt unser Fokus voll und ganz auf unsere Patienten bzw. Klienten. Auch pflegende Angehörige und pflegende Personen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis möchten wir fachmännisch über die Pflegesituation aufklären, damit die pflegebedürftige Person, die beste Pflege und ausreichend Unterstützung erhält. Bei Pflegeteam Fork dürfen Sie sicher sein, dass Unabhängigkeit in der Pflegeberatung immer gegeben und die Interessen der Hilfe- bzw. Pflegesuchenden priorisiert sind. Das gilt auch, für Pflegeberater, die bei der Pflegekasse tätig sind. Die Verpflichtung zur Unabhängigkeit schreibt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) fest. Wir von Pflegeteam Fork versichern Ihnen, dass alle Aspekte, die eine professionelle und vor allem auch emphatische Pflege auszeichnen, von uns berücksichtigt und respektiert werden. Wir möchten, dass Pflegebedürftige genau die Pflege erhalten, die Ihnen zusteht und die sie benötigen. Und Pflegeangehörige die Unterstützung und Informationen erhalten, die den richtigen Umgang mit Pflegebedürftigen ermöglicht.

Unser Beratungseinsatz – so läuft unsere Beratung nach §37.3 SGB XI ab

Unserer Pflegeberater vereinbaren einen Termin direkt im Haushalt der pflegebedürftigen Person, bei der die Bewilligung eines Pflegegrades (mindestens Pflegegrad 2) vorliegt. Das Beratungsgespräch erfolgt im vertrauten Umfeld und ist gänzlich auf das Wohl der pflegebedürftigen Person ausgerichtet. In der Pflegeberatung bringen unsere empathischen und geschulten Mitarbeiter Sie und Angehörige über die Leistungen der jeweiligen Pflegegrade in Bilde und unterstützt Sie auch beim Aufsetzen neuer Pflegeanträge. Zudem stehen unsere Pflegeberater für alle anfallenden Fragen zur Verfügung und fokussieren dabei empathisch die Bedürfnisse der Patienten/Klienten. Unser Ziel besteht darin, bei unserem Beratungseinsatz eine angenehme Atmosphäre für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu schaffen und die Basis für ein offenes Gespräch entstehen zu lassen.

Darum ist unser Beratungseinsatz so wichtig

Gemäß der Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI findet ein Beratungseinsatz regelmäßig statt. Bei einem Besuch zur Pflegeberatung es uns darum, einen aktuellen Eindruck über die individuelle Pflegebedürftigkeit zu gewinnen. So möchten wir sicherstellen, ob und welche Anpassungen der Pflegedienstleistungen und Hilfsmittel erforderlich sind Und ob ggf. der/die Pflegebedürftige einen höherer Pflegegrad erhalten sollte.

Pflegeteam Fork – unser pflichtbewusster Beratungseinsatz

Der Beratungseinsatz durch unseren Pflegedienst (oder einen beliebig anderen Pflegedienstleister) ist entsprechend der Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI verpflichtend. Das gilt für alle Pflegegeldempfänger, die bereits über einen Pflegegrad 2 verfügen. Es besteht in diesem Fall keine Möglichkeit, einen Beratungseinsatz zu verweigern, ohne mit Kürzungen des Pflegegeldes seitens der Pflegekasse zu rechnen. Selbstverständlich richten sich unser Pflegeberater bei der Terminvergabe flexibel nach Ihnen. Eine Beratung durch einen qualifizierten Pflegedienst ist bald aktuell für Sie? Dann vereinbaren Sie am besten schon jetzt ein Gesprächstermin mit einem der bestens geschulten Mitarbeiter von Pflegeteam Fork!

Bei keinem oder Pflegegrad 1, besteht keine Pflicht, Beratungseinsätze durchführen zu lassen. Trotzdem steht es Ihnen zu, unsere kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen. Wenden Sie sich dazu an die Pflegekasse oder direkt an unseren qualifizierten Pflegedienst in Bochum-Wattenscheid.

Falls Sie bereits in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft sind, finden unsere Beratungseinsätze zweimal pro Jahr statt. Die Kosten für den Besuch unserer beauftragten Pflegeberater im halbjährlichen Rhythmus werden von der Pflegekasse übernommen. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 4 oder 5 erhalten viermal pro Jahr eine unabhängige Pflegeberatung. Die Termine finden dann jeweils einmal pro Quartal statt.

Unterschiede in der Pflegeberatung

Die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI unterscheidet sich durch die Verpflichtung des Beratungseinsatzes. Der Begriff Beratungseinsatz lässt sich daher auch synonym für die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI verwenden. Ein anderer Fall liegt bei einer Pflegeberatung nach § 7a SGBXI. Hier geht es um die grundlegende Organisation der Pflege und darum, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen eine Orientierung in puncto Pflege zu bieten. Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI finden während der bereits laufenden Pflege statt. Hier liegt der Fokus auf der Qualitätssicherung der bestehenden Pflegeleistungen.

Pflegeberatung selbst auswählen

Sobald Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, vermittelt Ihnen die Pflegekasse eine Pflegeberatung. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, selbst aktiv eine Fachkraft für Ihren Beratungseinsatz auszuwählen. So können Sie uns beispielsweise kontaktieren, wenn Sie sich zunächst Informationen über professionelle Pflege einholen möchten. Eine Kostenübernahme unsere Pflegeleistungen beziehen Sie durch die Pflegekasse oder einen vorliegenden Beratungsgutschein.

Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI - die Abrechnung mit der Pflegekasse

Für jeden Beratungseinsatz entstehen natürlich Kosten. Diese übernimmt der Kostenträger, also die Pflegeversicherung. Diese Regelung deckt alle bestehenden Pflegegrade ab. Durch Beratungseinsätze ergeben sich daher keine Kosten für Pflegegeldempfänger. Auch eine Vorkasse findet nicht statt, sodass Pflegebedürftige und pflegende Angehörige kein Geld auslegen müssen. Unsere Pflegeberater arbeiten immer auf unabhängiger Basis.

Pflegeteam Fork - dafür steht unser Pflegedienst aus Bochum-Wattenscheid

Eine qualifizierte Pflegeberatung im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien gehört neben weiteren Leistungen in der Pflege zu unseren Kernaufgaben. Unser Anspruch als kompetenter Pflegedienst besteht darin, eine auf allen Ebenen bedarfsorientierte Leistung zu bieten. Dabei geht es nicht nur um die physische Gesundheit der von uns betreuten Pflegebedürftigen. Unsere Arbeit schließt auch psychische, soziale und spirituelle Aspekte mit ein.

Unser Pflegedienst bietet Ihnen in jeder Hinsicht ganzheitliche Unterstützung rund um die Uhr an. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Wir rechnen unsere Leistungen mit allen Pflegekassen sowie gesetzlichen und privaten Krankenkassen ab. Dabei erhalten Sie von unserem Pflegedienst jede Hilfe, die Sie benötigen. Als Pflegedienst mit hohen Ansprüchen verlassen wir uns bei unseren Pflegedienstleistungen nicht auf Grundlegendes. Durch ständige Fort- und Weiterbildungen stellen wir Qualität sicher und können alle Ansprüche der modernen Pflege erfüllen.

Sie möchten mehr über unseren Pflegedienst aus Bochum-Wattenscheid erfahren und sich über unsere Pflegeberatung und weitere Pflegeleistungen erkundigen? Dann freuen wir uns auf Ihren Kontakt. Rufen Sie uns einfach an, schereiben uns eine E-Mail oder nutzen Sie unseren Rückrufservice.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI haben, klären wir diese gerne im persönlichen Gespräch!

☎️ 02327-4178360
📧: [email protected]

Kontaktieren Sie uns