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Verhinderungspflege | ob jahres-, stunden- oder wochenweise - Pflegeteam Fork springt für Pflegepersonen & Angehörige mit flexibler Ersatzpflege ein

Pflegeteam Fork ist mit einem flexibel buchbaren Dienstleistungsangebot in der Verhinderungspflege für Pflegebedürftige da, wenn Pflegepersonen oder Angehörige verhindert bzw. abwesend sind. Unsere ambitionierten Mitarbeiter kümmern sich stellvertretend in allen Belangen um pflegebedürftige Personen, die sonst von einer eingetragenen Pflegeperson oder Angehörigen gepflegt werden. Das bedeutet, dass der Pflegebedarf zuverlässig abgedeckt wird, wenn pflegende Angehörige oder Privatpersonen aufgrund von Krankheit, wichtigen Termine einem Urlaub oder aus anderen Gründen ausfallen. Beziehen Sie Pflegegeld stehen Ihnen pro Kalenderjahr 6 Wochen der Anspruch auf Verhinderungspflege von einem professionellen Pflegedienst gesetzlich zu. Kosten für die Ersatzpflege werden von der Pflegeversicherung übernommen, sofern mindestens Pflegegrad 2 bei Ihnen eingestuft wurde. Wurden Sie bei Pflegegrad 1 eingestuft, können Sie für die Vertretungspflege den monatlichen Entlastungsbetrag von 125,- Euro geltend machen.
Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie in umfassend dazu, welche Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung seitens der Pflegeversicherungen Ihnen zur Verfügung stehen und in welchem Umfang die Ersatzpflege durch unseren Pflegedienst erfolgen soll.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI – welche Leistungen & Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung, bei der aufgekommene Kosten für die Ersatzpflege pflegebedürftiger Personen übernommen werden. Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist ein anerkannter Pflegegrad 2 bis 5. Die durch die Verhinderungspflege entstehenden Kosten werden bis zu einem bestimmten Betrag übernommen, wenn Sie Pflegegeld beziehen und eine Ersatzperson die pflegende Betreuung temporär übernimmt. Kosten, die durch die Pflege in Vertretung anfallen, müssen nachgewiesen werden, um den Anspruch für die Ersatzpflege bei der Pflegeversicherung geltend machen zu können. Die Kostenübernahme seitens der Pflegeversicherung verläuft sich bis zu einem Betrag von 1.612,- Euro. Für die Verhinderungspflege können Angehörige, ein ambulanter Pflegedienst, Freunde oder Nachbarn engagiert werden.
Pro Jahr stehen Ihnen bis zu 6 Wochen Verhinderungspflege per Gesetz zur Verfügung, die auch rückwirkend gültig gemacht werden können. Besitzt die pflegebedürftige Person den Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5, kann der Antrag für die Verhinderungspflege auch noch während der Inanspruchnahme der Leistungen gestellt werden.

Verhinderungspflege - die Fakten im Überblick

Pro Jahr stehen Pflegebedürftigen bis zu 1612,- Euro für die Verhinderungspflege für maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr zur Verfügung. Die Kosten, die durch die Ersatzbetreuung entstehen, setzen sich aus den Pflegesachleistungen des ambulanten Pflegedienstes, dem Verdienstausfall und den Fahrtkosten einer pflegenden Privatperson bzw. Angehörigen zusammen. Die Kostenerstattung erfolgt durch einen Antrag auf Verhinderungspflege, den der/die Pflegebedürftige bei der Pflegekasse stellt. Aber wer erhält das Geld für die Ersatzpflege, wenn Angehörige oder private Pflegepersonen eine Auszeit brauchen?

Für die Pflegevertretung wird in 3 Personen-Gruppen unterschieden:

  • erwerbsmäßige Pflege
    Fachpersonal (beispielsweise von unserem Pflegedienst) führt die Aufgaben der Pflegeperson aus.
  • nicht erwerbsmäßige Pflege
    Hier übernehmen Bekannte, Nachbarn oder Verwandte 3. Grades die Pflege, obwohl sie nicht beruflich im pflegenden Bereich tätig sind)
  • Pflegepersonen
    Personen bzw. Angehörige, die mit der zu pflegenden Person in einem Haushalt leben oder mit dieser bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind.

Wenn Pflege notwendig wird – wo liegen die Unterschiede?

Verhinderungspflege vs. Kurzzeitpflege
Kann der/die Pflegebedürftige für einen gewissen Zeitraum nicht in den eigenen vier Wänden nach Bedarf betreut werden, hilft die Kurzzeitpflege weiter. Besonders nach operativen Eingriffen ist die Kurzzeitpflege für die pflegebedürftige Person sowie für Angehörige eine große Hilfe. Die Betreuung erfolgt in diesem Fall vollstationär in einer Pflegeeinrichtung, sofern die entsprechenden Gründe vorliegen.

Im Vergleich zur Verhinderungspflege ist die Kurzzeitpflege mit Heimunterbringung zeitlich eingegrenzt und kann für maximal acht Kalenderwochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Hierbei handelt es sich nicht um einen langfristigen Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung. Die Angehörigen sollen vielmehr für eine kurze Zeit entlastet werden bzw. die zu pflegende Person erhält in dem vorgegebenen Zeitrahmen in einer Pflegeeinrichtung entsprechend fachkompetente Versorgung und Betreuung. Kurzzeitpflege kann auch dann erforderlich werden, wenn die akuten temporär eingegrenzten Pflegeaufgaben (z.B. im Genesungsprozess) die Kompetenzen und Möglichkeiten einer privaten Pflegeperson überschreiten.

Wird Kurzzeitpflege vom Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, muss im Vorfeld ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Der finanzielle Anspruch für eine Kurzzeitpflege beträgt 1612,- Euro pro Jahr und kann auf 8 Wochen verteilt werden. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten während der Kurzzeitpflege müssen Pflegebedürftige eigenanteilig bezahlen. Ausgaben werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse anteilig erstattet. Hinzugefügt steht jedem Pflegebedürftigen seit dem 1.1.2017 ein monatlicher Entlastungsbeitrag von 125,- Euro zu, der auch beim Pflegegrad 1 gezahlt wird. Wer diesen Betrag monatlich nicht ausschöpft, kann das Geld sparen und zum geeigneten Zeitpunkt für eine größere Finanzierung nutzen.

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die finanziellen Mittel für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege des Pflegebedürftigen miteinander zu kombinieren. Mit dem Pauschalbetrag für die Kurzzeitpflege und dem Geld für die Verhinderungspflege können pro Jahr bis zu 3224,- Euro bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Alle weiteren Kosten müssen selbst finanziert werden. Sollte das nicht möglich sein, übernimmt das Sozialamt auf Antrag auch einen Kosten-Teil. Sonderwünsche können mit diesem Budget jedoch nicht berücksichtigt werden.


Pflegeteam Fork – hier finden Sie jahres-, wochen- oder stundenweise einen liebevollen Ersatz für die Pflegeperson

Situationen, in denen die Pflege oder Haushaltsbetreuung durch Angehörige oder Pflegepersonen von einem Tag auf den anderen nicht mehr gewährleistet sind, können spontan entstehen. Dann ist es gut zu wissen, wer die Vertretung übernimmt, sollte keine stationäre Betreuung in Form von Kurzzeitpflege notwendig sein oder nicht in Anspruch genommen werden möchten. Um jahres-, wochen- oder stundenweise eine vertrauenswürdige, kompetente und zuverlässige Vertretungsperson zu finden, haben Sie die Option nach Vertretung im Bekannten- und Familienkreis zu suchen oder Sie wenden sich vertrauensvoll an unseren Pflegedienst. Wir bieten Verhinderungspflege mit umfangreichen Pflegedienstleistungen sowie mit tatkräftiger Unterstützung bei der Bewältigung von Haushalts- und Alltagsaufgaben an.

Unser Tipp: Wenn Sie privat sich nach Vertretung für Pflegepersonen umschauen möchten, sollte sich rechtzeitig drum gekümmert werden. Soll der Pflegebedarf lückenlos gedeckt sein, sind einige organisatorische Angelegenheiten zu regeln. Beispielsweise muss die Vertretungspflege im entsprechenden Zeitraum verfügbar und in der Lage sein, die anfallenden Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen.

Anfallende Kosten für die Verhinderungspflege verrechnen wir entweder direkt mit der Pflegekasse der zu pflegenden Person oder stellen Ihnen den Rechnungsbetrag nach Beendigung der Inanspruchnahme der Vertretungspflege an Sie aus. Unser Angebotsspektrum in der Verhinderungspflege wird im Rahmen unseres ambulanten Pflegedienstes von ausgebildetem Personal oder im Rahmen der Hauswirtschaftsunterstützung ausgeführt. Zuverlässige und vertrauenswürdige Angestellten von Pflegeteam Fork kümmern sich sodann um den Haushalt, erledigen Einkäufe und begleiten Sie zu Arztbesuchen, etc.

Wir von Pflegeteam Fork stellen Ihnen die perfekte Ersatzpflege, wenn Angehörige oder die private Pflegeperson eine Auszeit brauchen, Urlaub machen möchten, selbst erkranken oder sich intensiv um die eigene Familie kümmern müssen. Angepasst auf Ihren individuellen Pflegebedarf können Sie bei uns maßgeschneiderte Verhinderungspflege befristet oder über einen unbefristeten Zeitraum in Anspruch nehmen.

Unser engagiertes Team vertritt Angehörige und Pflegepersonen jahres-, wochen- oder stundenweise – zuverlässig. Pflegeteam Fork hilft verlässlich mit fachkompetenter und am Bedarf der pflegebedürftigen Person angepasste Pflege gerne weiter.

Kontaktieren Sie uns – unser Team freut sich Ihnen zu helfen und beantwortet Ihnen gerne all Ihre Fragen rund um die Verhinderungspflege!


Verhinderungspflege beantragen & Kosten der Pflegeversicherung überlassen

Für jeden Menschen kommt der Zeitpunkt, an dem viele Dinge nicht mehr aus eigener Kraft erledigt werden können. Mit wachsender Pflegebedürftigkeit wird auch der Anspruch an Unterstützung durch Angehörige oder Fachkräfte größer und dringender. Dabei fallen selbstverständlich Kosten an, die aber in einem gewissen Maße von der Pflegeversicherung übernommen werden. In Deutschland ist jeder automatisch in der Pflegeversicherung versichert, wenn eine private oder gesetzliche Krankenversicherung besteht. Für gesetzlich Versicherte mit Kindern betragen die Kosten für die Pflegeversicherung 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Bei kinderlosen Versicherten liegt der Beitrag bei 3,3 Prozent (Stand 2020). Wer privat versichert ist, bezahlt einen individuell festgesetzten Betrag, der an eine Obergrenze gebunden ist.

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beziehen, muss eine Bestätigung vorliegen, dass die physischen und psychischen Einschränkungen mehr als sechs Monate Unterstützung im Alltag erfordern. Die Notwendigkeit und das Maß an Pflegebedürftigkeit muss bei gesetzlich Versicherten durch den MDK und bei privat Versicherten durch die Firma MEDICPROOF bestätigt werden. Kosten werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen, wenn es sich nur um eine vorübergehende Hilfsbedürftigkeit handelt. In diesem Fall muss bei der Krankenkasse bezüglich Unterstützung angefragt werden.


Teurer Lebensabend - komplizierte Antragsstellung & ungeahnte Kosten

Pflegeteam Fork – bequemes Abrechnungsmodell mit allen Kranken- & Pflegekassen sowie aufschlussreiche Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI & regelmäßige Pflegeberatungsbesuche

Pflege ist teuer. Ist gute Pflege noch teurer?
Falsch! Ob es sich um die Ersatzpflege durch Angehörige, Ihnen bekannte Privatpersonen oder einem Pflegedienst handelt - Pflegebedürftigen entstehen schnell unerwartete Kosten für den Pflegeeinsatz und für Pflegemittel. Wir von Pflegeteam Fork bemühen uns, Sie weitestgehend von komplexem Aufwand und Umfang der Antragsstellungen für finanzielle und pflegerische Unterstützung zu entlasten. So arbeiten wir zum Beispiel mit allen Kranken- und Pflegeversicherungen zusammen, damit Ihr Pflegebedarf sicher abgedeckt ist. Wir kümmern uns pflichtbewusst und mit Expertise um Kostenauszahlungen durch die Kassen für Ihren Pflegeanspruch. Gerne beraten wir Sie und zeigen Ihnen auf, welche Pflegeleistungen Ihnen per Gesetz von der Pflegekasse zustehen und für welche Leistungen Sie selbst aufkommen müssen.

Wofür und in welcher Höhe Kosten im Alter bzw. bei Pflegebedürftigkeit auf Sie persönlich zukommen, lässt sich nicht kalkulieren. Es lässt sich nicht pauschal abschätzen, wann welcher Pflegegrad erreicht ist und in welchem Maße Pflegebedürftige versorgt werden müssen.

Mit Beginn Ihrer Pflegebedürftigkeit steht Pflegeteam Fork Ihnen mit einem breiten Leistungsportfolio zur Seite. Verlassen Sie sich darauf, dass wir mit Herzlichkeit und Akribie die zu erbringenden Pflegeleistungen und die Inanspruchnahme aller möglichen Zuschüsse durch die Pflegeversicherung für Sie bereitstellen!

Nehmen Sie jetzt unsere Beratung in Anspruch & erfahren Sie Wissenswertes über Ihren persönlichen Pflegeanspruch!

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